Er hatte schon sieben Vorstrafen und neun Jahre Freiheitsentzug hinter sich. Am Mittwoch (27.02.19) musste er sich vor Gericht verantworten, weil er seine Zelle in Brand gesetzt hatte.
Als die Staatsanwältin ihr Plädoyer hielt, vergrub der 31-jährige T.F.* seinen Kopf in seinen Armen. Sie listete am Mittwoch, 27. Februar die ihm vorgeworfenen Straftaten auf: Der junge Schweizer, der bis dato schon neun Jahre im Freiheitsentzug verbracht hat, soll unter anderem seine Zelle im Gefängnis Bässlergut in Brand gesteckt und einem Polizisten durch den Handschuh in den Finger gebissen haben.
Zudem soll er bei diversen Gelegenheiten Beamte bedroht und beleidigt haben, was ihm eine Reihe von Anklagen wegen mehrfacher Gewalt und Drohung gegen Behörden einbrachte. Der bereits siebenfach einschlägig vorbestrafte Beschuldigte zeigte sich vor Gericht kaum reuig.
«Ich bereue, was ich getan habe. Aber es tut mir nicht leid. Ich hatte meine Gründe»
F. vor Gericht
Staatsanwaltschaft wollte ein Zeichen setzen
«Ihm muss ein für alle Mal klar gemacht werden, dass Gewalt und Drohung gegen Beamte kein Kavaliersdelikt ist», so die Staatsanwältin. Beim Brand in seiner Zelle habe er «alles versucht, um ein möglichst grosses Feuer zu legen», führte sie weiter aus. F. habe seine Kleider mit einem Feueranzünder in Brand gesteckt und sich dann vor dem Rauch in die Dusche zurückgezogen.
Als Motiv für F.s Aktionen sah die Anklage, dass der Beschuldigte einfach unfähig sei, sich im Kontakt mit Angehörigen der Strafjustiz normal zu verhalten. «Er gefällt sich in der Rolle des coolen Typen, für den nur seine eigenen Regeln gelten», hielt die Staatsanwältin fest. F., der über keine Berufsausbildung verfügt, habe eine bereits bewilligte stationäre Massnahme ausgeschlagen und sitze nach eigener Aussage lieber seine Zeit im Gefängnis ab, als ein weiteres Gutachten über sich ergehen zu lassen.
«Er hat alle Chancen, die er hatte, verspielt oder aktiv sabotiert. Er ist auf dem besten Weg, sein Leben unwiederbringlich wegzuwerfen»
Staatsanwältin im Plädoyer
Für den «Serienstraftäter» forderte die Staatsanwaltschaft eine unbedingte Freiheitsstrafe von 34 Monaten sowie eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen.
Verteidigung zerkaute die Anklageschrift
In Anbetracht der Beweislast blieb dem Verteidiger nicht viel anderes übrig, als die kleinstmögliche Strafe für seinen Mandanten herauszuholen. Deshalb konzentrierte er sich darauf, die vorgeworfenen Taten zu relativieren und Fehler in der Anklageschrift hervorzuheben.
Einmal seien die nicht druckfähigen Äusserungen gar nicht an die Beamten adressiert gewesen. Anderswo gehe es lediglich um eine Beschimpfung und nicht um eine Drohung. Zudem zweifelte er den Anklagepunkt der versuchten qualifizierten Brandstiftung an.
«Ein Feuer ist etwas anderes als eine Feuersbrunst»
Verteidiger im Plädoyer
In Anbetracht der teilweisen Geständigkeit von F. setzte sich sein Verteidiger schliesslich auf eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten und eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen fest.
Urteil näher bei der Verteidigung
Das Dreiergericht unter Präsident René Ernst sprach am Ende eine Freiheitsstrafe von 16 Monaten und eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen aus. Das im Vergleich zur Forderung der Staatsanwaltschaft eher milde Urteil habe sich diese aber selber zuzuschreiben. Weil eine Ausbreitung des Feuers über die Zelle hinweg ausgeschlossen war, könne nicht die Rede von qualifizierter Brandstiftung sein, begründete Ernst den Entscheid. Hingegen sei die Brandstiftung in den Augen des Gerichts vollzogen und nicht versucht gewesen. Der Beschuldigte könne aber nur wegen dem Versuch verurteilt werden, weil die Staatsanwaltschaft nur diesen angeklagt hatte.
Weiter wurde F. in einem von drei angeklagten Fällen von Gewalt und Drohung gegen Beamte und Behörden freigesprochen, weil keine Amtshandlung behindert wurde. Die einfache Körperverletzung durch den Biss in den Finger des Polizisten galt als erstellt.
«Dass bei Ihnen eine Geldstrafe allein nicht in Frage kommt, brauche ich wohl nicht genauer auszuführen»
Gerichtspräsident René Ernst zu F.
Weil F. zu 16 Monaten Freiheitsentzug verurteilt wurde, wird er, sobald das Urteil rechtskräftig wird, sein zehntes Jahr hinter Gittern beginnen. Für den 31-Jährigen macht das den Grossteil seines bisherigen Erwachsenenlebens aus.