Brüssel, Belgien: Freisprüche im Prozess gegen 12 Anarchist*innen

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Am Dienstag, dem 28. Mai, wurde das Urteil im Prozess gegen 12 Anarchist*innen in Brüssel gefällt.

Zur Erinnerung: Sie waren wegen „krimineller Vereinigung“ und einer Reihe anderer „Delikte“ angeklagt, die im Rahmen der Kämpfe auf anarchistischen Grundlagen stattfanden. Die Staatsanwaltschaft hatte während dem Prozess letzen Monat Arbeitsstrafen oder Haftstrafen für die verschiedenen Angeklagten gefordert. Die Verteidigung hatte auf Unzulässigkeit des Verfahrens und Freispruch plädiert.

Das Gericht entschied schließlich, dass das Verfahren unzulässig war, was bedeutet, dass sie freigesprochen wurden!
Nur eine Person, die nicht Teili der angeblichen Vereinigung der Übeltäter*innen war, wurde des Angriffs und der Körperverletzung auf einen Polizisten verurteilt, eine Strafe wurde für diese Handlungen allerdings nicht ausgesprochen.
Der Staatsanwalt hat nun 40 Tage Zeit, um gegen dieses Urteil Berufung einzulegen. Fortsetzung wird also folgen.

Trotz allem vergessen wir die Gefährt*innen nicht, die wegen des Kampfes gegen den Bau des Maxi-Gefängnisses in Haren verfolgt werden. Die ebenfalls Gegenstand einer „Anti-Terror“-Untersuchung waren und für die das Untersuchungsgericht am Dienstag, 4. Juni 2019, über anfällig zu erhebende Anklagen entscheiden wird.

Für eine Welt ohne Ausbeutung und Grenzen.
Gegen jede Autorität,
Es ist immer Zeit zu kämpfen.


Einige Gedanken zum Prozess von einem Angeklagten findet ihr ebenfalls auf Panopticon