AUSLIEFERUNG AUS VENEZUELA ABGELEHNT
Die zuständige Strafkammer des Obersten Gerichtshofs in Caracas, Venezuela, (Tribunal Supremo de la Justicia, Sala Penal) hat die Auslieferung von Bernhard Heidbreder an die Bundesrepublik Deutschland zum Zwecke der Durchführung eines gegen ihn gerichteten Strafverfahrens wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Inbrandsetzung und Verabredung zu einem Verbrechen, nämlich der Vorbereitung der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion, abgelehnt.
Am 11. Juli 2014 wurde Bernhard in Mérida/Venezuela von der dortigen Polizei festgenommen und befand sich seitdem auf Antrag der bundesdeutschen Behörden in Venezuela in Auslieferungshaft.
Am 26. Oktober 2015 hat nun der Oberste Gerichtshof Venezuelas in Caracas entschieden, dass Bernhard nicht nach Deutschland ausgeliefert wird.
Zur Begründung führte das Gericht an, dass das Kriterium der beiderseitigen Strafbarkeit nicht erfüllt ist: Der Straftatbestand des Terrorismus existierte in Venezuela zum Tatzeitpunkt nicht. Die übrigen vorgeworfenen Straftaten, also Brandstiftung und die Vorbereitung eines Sprengstoffdelikts, sind nach venezolanischem Recht bereits verjährt.
Deshalb kommt eine Auslieferung nicht in Betracht. Die Kammer folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Bernhard befindet sich nunmehr noch zur Prüfung seines Aufenthaltsstatus in Haft. Er hat einen Asylantrag gestellt.
Das K.O.M.I.T.E.E. war eine militante Gruppe der Berliner linken Szene in den Jahren 1994/95.
Sie trat 1994 erstmal in Erscheinung, als sie mit einem Brandsatz ein Gebäude der Bundeswehr angriff. Nach dem gescheiterten Anschlag am 11. April 1995 auf den im Bau befindlichen Abschiebeknast Berlin-Grünau löste sich die Gruppe auf und tauchte unter.
Anfang 2014 wurde einer der drei Verdächtigen, Bernhard Heidbreder, in Venezuela von deutschen Einheiten aufgespührt und von lokalen Spezialkräften festgenommen.
Freiheit und Glück für Bernhard!
Freiheit und Glück für alle auf der Flucht!
Feuer und Flamme den Abschiebebehörden!