Die weichere Linie setzt sich im Parlament durch: Ausländerinnen und Ausländer, die ein Verbrechen begehen, sollen automatisch ausgeschafft werden. Aber nicht in allen Fällen.
In den Kosovo ausgeschafft: Der als Parkplatzmörder bekannt gewordene Bashkim Berisha wird zum Zürcher Obergericht geführt. (20. August 2009) Bild: Walter Bieri/Keystone
In schweren persönlichen Härtefällen soll eine Ausnahme von der automatischen Ausschaffung gemacht werden. Der Nationalrat hat heute dieser Umsetzung der Ausschaffungsinitiative zugestimmt – gegen den Willen der SVP.
Diese hatte sich bei der ersten Beratung der Vorlage vor einem Jahr durchgesetzt: Der Nationalrat beschloss damals, den Text der noch hängigen Durchsetzungsinitiative als Vorlage für die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative zu nehmen. Damit ging er aber weit über den Verfassungsauftrag hinaus.
Selbst relativ geringfügige Straftaten wie etwa Schwarzarbeit sollten unter Umständen zu einer Landesverweisung führen – unabhängig von den konkreten Umständen. Der Nationalrat versuchte, die SVP damit zum Rückzug der Durchsetzungsinitiative zu bewegen, setzte sich aber dem Vorwurf des «vorauseilenden Gehorsams» aus.
Der Ständerat mochte sich dem Entscheid nicht anschliessen. Er stimmte in der Wintersession mit grosser Mehrheit einem neuen Umsetzungsvorschlag seiner vorberatenden Kommission zu. Diese Variante hat nun auch im Nationalrat eine klare Mehrheit gefunden. Dagegen sprachen sich nur SVP und wenige FDP-Vertreter aus.
Nur die schwersten Delikte sollen zu einer automatischen Ausschaffung führen. Hinzu kommt der Missbrauch von Sozialversicherungen und Sozialhilfe, da der Initiativtext dies ausdrücklich verlangt. Ausnahmsweise soll das Gericht von einer Ausschaffung absehen können, wenn diese für den Ausländer oder die Ausländerin einen schweren persönlichen Härtefall bewirken würde. Gleichzeitig wird die nicht obligatorische Landesverweisung wieder eingeführt.
Konflikt mit Bundesgericht vermieden
Mit diesem Konzept sollen stossende Entscheide vermieden werden, insbesondere die Ausweisung von in der Schweiz geborenen Ausländerinnen und Ausländern oder Ausweisungen wegen Bagatelldelikten. Zudem lassen sich jene Urteile umschiffen, die vom Bundesgericht aus Gründen der Verhältnismässigkeit ohnehin nicht gestützt würden.
Die Ratslinke hatte sich vehement gegen die ursprüngliche Umsetzungsvorlage zur Wehr gesetzt. Der Version des Ständerats stimmte sie aber zu. Nach Ansicht von SP-Fraktionschef Andy Tschümperlin (SZ) gewährleistet die Härtefallklausel die Verhältnismässigkeit. Das Parlament nehme damit eine «unangenehme Aufgabe rechtsstaatlich wahr», sagte der Grüne Balthasar Glättli (ZH).
CVP und FDP schwenkten ebenfalls um: Man könne auch gescheiter werden, sagte CVP-Sprecherin Ruth Humbel (AG). Kurt Fluri (FDP/SO) führte terminliche Gründe ins Feld: Die Initiative müsse bis im November umgesetzt sein, und es sei vorhersehbar, dass sich der Ständerat ohnehin durchsetzen werde. Fluri bestritt auch, dass mit der Härtefallklausel die automatische Ausschaffung ausgehebelt wird.
Rückzug vom Tisch
Das sieht die SVP anders. Ihrer Meinung nach wird damit die heutige Ausweisungspraxis nahtlos weitergeführt. «Das ist nicht der Sinn der Übung», sagte der Zürcher Gregor Rutz. Die Härtefallklausel entspreche ziemlich genau dem, was Volk und Stände mit dem Gegenvorschlag zur Initiative 2010 abgelehnt hätten. Die Vorlage sei darum ein grosser Schritt rückwärts.
Toni Brunner (SG) sah sich durch den Entscheid des Nationalrats darin bestätigt, dass es die Durchsetzungsinitiative braucht. «Das ist der Auftakt eines Abstimmungskampfs», sagte er. Das Parlament wolle es offenbar nicht anders. Der SVP-Präsident ist überzeugt, dass die Zustimmung deutlicher sein wird als zur Ausschaffungsinitiative. «Dann haben Sie dann den Salat.»
Justizministerin Simonetta Sommaruga bestätigte, dass bei einer Annahme das gleiche Problem widersprüchlich und auf unterschiedlichen Erlassstufen geregelt würde. Sie bestärkte den Nationalrat aber darin, dem Ständerat zu folgen. Ihrer Meinung nach hat die grosse Kammer mit ihrem ursprünglichen Entscheid nämlich nicht die Ausschaffungsinitiative konkretisiert, sondern die Durchsetzungsinitiative.
Diese sei aber noch nicht angenommen, sagte die Bundesrätin. Sie erinnerte die Ratsmitglieder auch daran, dass sie geschworen hätten, die Verfassung zu beachten. Wenn es das Parlament zulasse, dass das Bundesgericht korrigierend eingreifen müsse, beweise es keinen Respekt vor der Gewaltentrennung.
Der Reihe nach
Die beiden Kammern haben nun auch wieder Ordnung in die sich überschneidenden Verfahren gebracht: Die Durchsetzungsinitiative soll erst zur Abstimmung kommen, wenn die Ausschaffungsinitiative endgültig umgesetzt ist.
Wenn die Bevölkerung mit dem Gesetz nicht zufrieden sei, könne sie sich in einem Referendum dazu äussern, sagte Sommaruga. Sie sehe keinen Grund, von diesen bewährten Abläufen abzuweichen, nur weil eine Partei zwei Volksinitiativen zum gleichen Thema einreiche.