übersetzt von la lime
Am 29. und 30. April fand in Brüssel der Prozess gegen Anarchist*innen wegen „krimineller Vereinigung“ und einer Serie von Straftaten statt.
Zwei Angeklagte wohnten dem Prozess bei, weigerten sich aber, die Fragen der Staatsanwaltschaft zu beantworten.
Die zehn anderen Angeklagten waren nicht anwesend. Alle waren durch Anwälte vertreten.Die Bundesanwaltschaft, vertreten durch Malignini, forderte die folgenden Strafen:
- 300 Arbeitsstunden oder eine Gefängnisstrafe von 4 Jahren (1 Person)
- 250 Arbeitsstunden oder eine Gefängnisstrafe von 3 Jahren (2 Personen)
- 200 Arbeitsstunden oder eine Gefängnisstrafe von 30 Monaten (4 Personen)
- 150 Arbeitsstunden oder eine Gefängnisstrafe von 18 Monaten (1 Person)
- 100 Arbeitsstunden oder eine Gefängnisstrafe von 12 Monaten (1 Person)
- 12 Monate Haft auf Bewährung und eine Busse von 50 Euro (1 Person)
- Freispruch (2 Personen)
Die Angeklagten wiesen die Arbeitsstunden als Strafe zurück. Das Gericht kann somit eine solche Strafe nicht aussprechen.
Das Urteil wird am 28. Mai 2019 verkündet.