Am Montag ist der vorerst letzte Prozesstag zum so genannten „Basel18“-Verfahren zu Ende gegangen. Ein Urteil wird in den kommenden Wochen bis Monaten erwartet.
Rund 80 Menschen haben die Angeklagten am frühen Abend solidarisch in Empfang genommen. Die Menge hat sich dann gemeinsam vom Strafgericht Richtung Untersuchungs- und Ausschaffungsgefängnis für Frauen (Waaghof) bewegt, in umgekehrter Richtung des verhandelten Umzugs vom Juni 2016 – eine Strecke, die laut Staatsanwaltschaft in punkto Öffentlichkeitswirksamkeit keinen Sinn machen würde… Wir sehen das anders!
Die Stimmung war laut und kämpferisch, trotz des strömenden Regens. Es wurde gekleistert, Wurfzettel wurden geworfen und vereinzelt Pyros gezündet. Vor dem Gefängnis angekommen, grüssten eine Feuerwerksbatterie und zahlreiche Parolen die Inhaftierten. Solidarität an dieser Stelle insbesondere auch mit den kürzlich bei einem Zellenbrand verletzten Gefangenen! Vor Ort wurde zudem eine Rede gehalten, in der einerseits über den Prozessverlauf informiert, andererseits eine allgemeine Gefängniskritik geübt wurde.
Die Demonstration konnte sich problemlos am Theater auflösen, die Bullen waren lediglich im Hintergrund präsent. Es kam nach unserem Kenntnisstand weder zu Kontrollen noch Verhaftungen.
Wir finden es wichtig, im Angesicht der Repression zusammen zu stehen und zu zeigen, dass wir die Betroffenen nicht alleine und uns nicht einschüchtern lassen. Solidarität ist eines der zentralen Werkzeuge im Kampf für eine andere Gesellschaft.
Freiheit für die Angeklagten – nieder mit der Gefängnisgesellschaft!
Während der Demo wurde auch der folgende Flyer verteilt:
Ein solidarischer Beitrag zum Prozess gegen die Basel18
Zur Justiz als Methode der Widerstandsbekämpfung
Bei der Demonstration am 24.6.2016 nahm sich eine Gruppe unbekannter Menschen entschlossen die Strasse. Die Route führte an staatlichen Institutionen wie dem Gericht vorbei, welches tagtäglich Menschen zu einem Leben hinter Gittern verurteilt. Am Büro der SVP, welche durch ihre Politik Menschen im Mittelmeer ertrinken lässt und Rassismus schürt. An der Helvetia-Versicherung, die Menschen aus ihren Wohnräumen verdrängt. Bei der Sicherheitsfirma Kroo-Security, welche mit der Überwachung und Sicherheitsmanie Profite macht. Mit Farbe und Steinen wurden deren Fassaden beschädigt: «Gegen Rassismus, Repression und Vertreibung» lautete die Parole. Auch die anrückende Polizei wurde von einigen mit Steinen auf Distanz gehalten.
Darauf folgte die Festnahme von vierzehn Personen, welche sich in der Nähe der Demoroute aufgehalten haben sollen. Fünf weitere Personen wurden später auf Grund von DNA-Spuren oder einer SMS angeklagt. Die Anordnung teilweise sehr langer Untersuchungshaft war der Beginn der Repression durch die Justizbehörden. Den Höhepunkt findet sie nun in den horrend hohen Forderungen von über 2 Jahren Freiheitsentzug für alle Beschuldigten. Es zeichnet sich ab, dass der Fall gegen die in Basel angeklagten Personen Signalwirkung haben und jedes zukünftige widerständige Handeln im Keim ersticken soll.
Die Entpolitisierung des Protests
Die Staatsanwaltschaft behauptet, dass die Demo im Juni 2016 aufgrund ihrer militanten Form nicht politisch sein kann. Die Angriffe auf staatliche Institutionen, Sicherheitsfirmen und grosse profitorientierte Firmen werden als sinnlose Gewaltakte dargestellt.
Den Versuch, Proteste wegen ihrer angeblichen Ausübung von Gewalt zu entpolitisieren, haben wir in exzessiver Form nach dem Widerstand gegen den G20-Gipfel in Hamburg erlebt. Auf den erfolgreichen G20-Protest folgte der Versuch von Medien, Politiker*innen und Ermittlungsbehörden die Deutungshoheit über G20 zurückzugewinnen. Die vielen Aktionen gegen den Gipfel wurden mit altbekannten Begriffen wie «Krawallant*innen», «Zerstörungswut», «bürgerkriegsähnlichen Zuständen» oder «Mob» diffamiert. Dies legitimierte im Nachgang zahlreiche Schläge gegen linke Strukturen: Hausdurchsuchungen, Online-Pranger, das Verbot von Indymedia und sehr harte Haftstrafen. Wie beabsichtigt, interessierte es plötzlich niemand mehr, gegen was sich der Protest eigentlich gerichtet hatte.
Im Fall von Basel geiferte zum Beispiel Christian Keller im Dezember 2017 in der BAZ, dass die «Krawallmacher (vom Juni 2016) nicht ungeschoren davonkommen werden» und dass das Basler Gericht «dem Beispiel ihrer Kolleg*innen in Hamburg folgen solle, die nach den massiven G20-Ausschreitungen im Sommer 2017 kein Pardon kannten.» In der Anklageschrift und im Plädoyer rechtfertigt die Staatsanwaltschaft die krassen Haftanträge dann mit Begriffen wie «Saubannerzug» oder «paramilitärisch organisierter Mob». Und vertuscht damit gleichzeitig die Gewalt, die von denjenigen ausgeht, gegen die sich der Protest richtete.
Es lässt sich jedoch nicht bestreiten, dass es sich damals um eine entschlossene widerständige Aktion handelte. Sie richtete sich ausschliesslich gegen Institutionen, die an der Aufrechterhaltung der bestehenden Machtverhältnisse interessiert und beteiligt sind. Wie auch immer die eigene Haltung gegenüber Gewalt als Mittel ist, so müssen ebendiese Institutionen auf die eine oder andere Weise angegangen werden, wenn der Wunsch nach einer Umwälzung dieser Machtverhältnisse besteht. Es kann durchaus Sinn machen, mit Farbe und Steinen die Fassaden jener Institutionen und Unternehmen zu beschädigen, welche tagtäglich Gewalt gegenüber Menschen zu verantworten haben. Welche Menschen einsperren, aus Armut Profit schlagen, Leute aus ihrem Wohnraum verdrängen oder sich dem Schutz und der Vermehrung von Privateigentum verschrieben haben.
Dank einer breiten Solidarisierung mit den Basel 18 so wie auch zum Teil starken politischen Plädoyers der Verteidigung konnte dieser Entpolitisierung auch tatsächlich etwas entgegengehalten werden.
Kollektive Strafen aufgrund politischer Gesinnung
Obwohl die Staatsanwaltschaft versucht, die politische Motivation der Demo im Juni 2016 als Maskerade abzutun, durchleuchtet sie die politische Haltung der Angeklagten. Die Tat und die gewählten Mittel seien unpolitisch, die Täter*innen jedoch politisch motiviert.
Es wird eine Gruppe konstruiert, welche «gezielt, koordiniert und arbeitsteilig» die Demo organisiert hätte; in sogenannter Mittäter*innenschaft. Da aber keinerlei Beweise für eine koordinierte Durchführung vorliegen, reiht sich eine haltlose Behauptung an die nächste. Massgebend für die erzählte Geschichte ist die politische Zuordnung der Angeklagten. So wird ein anarchistischer Sticker im Zimmer zu einem Beweis für die Bereitschaft zur Tat.
Die Beschuldigten sollen vor allem aufgrund der Persönlichkeit und Gesinnung verurteilt werden, die Tat und ihr Beweis selbst werden zur Nebensache. Diese Methode wird Täter*innenstrafrecht genannt und ist von totalitären Systemen her bekannt.
Ginge es nach der Stawa, soll es in Zukunft reichen, an einer Demo beteiligt zu sein, um z.B. für Sachbeschädigungen bestraft werden zu können. So sollen Menschen davon abgehalten werden überhaupt auf die Strasse zu gehen und ihrer Meinung und Kritik öffentlich Ausdruck zu verleihen. Denn wer weiss, vielleicht könnte bei der Demo ja eine Scheibe eingeschlagen oder ein Hauswand versprayt werden.
Spaltung zur Bekämpfung aufständischer Bewegungen
Eine weitere Funktion der Aufstandsbekämpfung durch Kriminalisierung und Entpolitisierung besteht in der Förderung von Spaltungstendenzen innerhalb linker Bewegungen. Medien, Politiker*innen oder eben auch die Justiz massen sich immer wieder an, verschiedene Protestformen in legitim und illegitim einzuteilen.
Ein Beispiel dafür ist die Berichterstattung zu den Climate Games in Basel im Sommer 2018. Dabei war in der Tageswoche die Behauptung zu lesen, dass sich die weissen Anzüge der Klimaaktivist*innen als Abgrenzung zum sogenannten Schwarzen Block verstünden. Dies impliziert, dass beides klar eingrenzbare, konkurrierende Gruppierungen seien. Dabei handelt es sich sowohl bei den weissen Anzügen wie auch bei der schwarzen Vermummung um eine strategische Reaktion auf die Verschärfung der Repression durch Videoüberwachungen und mobile Kameras bei Polizeieinsätzen.
Doch wir sollten auf der Hut sein, wenn die Medien oder die Politik unsere Methoden beurteilen. Es wurde in der Vergangenheit politischen Bewegungen schon viel zu oft durch Spaltung und Vereinnahmungen der Wind aus den Segeln genommen. Die Trennlinie sollte nicht anhand der Gewaltfrage gezogen werden. Vielmehr sollten wir uns in Austausch und Auseinandersetzung miteinander solidarisieren und gegenseitig konstruktiv kritisieren. Wir sollten unsere Gemeinsamkeit in dem Bestreben nach einer Umwälzung und im Widerstand gegen jene suchen, die die bestehenden Machtverhältnisse stützen und ausweiten.
Der Prozess gegen die Basel 18 ist somit gegen uns alle kämpferischen und solidarischen Menschen gerichtet! Doch wir lassen uns weder unsere Inhalte, unseren Mut noch unseren Widerstand nehmen! Auf, jetzt erst recht!