übersetzt von renversé
Die Tribune de Genève von Gestern (21.06) berichtet von drei versuchten Ausbrüchen aus dem Gefängnis Favra, ein administratives Internierungslager (A.d.Ü. = Ausschaffungsgefängnis) neben dem Knast von Champ-Dollon.
Vor wenigen Wochen gelang es zwei Gefangenen von diesem gleichen Ort zu flüchten: Nachdem sie ein Schloss sabotierten und eine Türe mit einem Stuhl blockierten, haben sie die Scheibe des Speisesaals mit einer Billardkugel eingeworfen, um aus dem Gebäude zu kommen. Danach passierten sie den Stacheldrahtzaun mit der Hilfe von Decken und unter Jubelrufen von anderen Insassen.
Nach Philippe Bertschy, Generaldirektor des Amtes für Justizvollzug, ist das Problem mit Favra „die überalterte Struktur“. Nun wissen wir aber sehr genau, dass das Problem mit Favra dasjenige ist, dass man dort Menschen einsperrt, bloss weil sie über keine Aufenthaltsbewilligung verfügen. Die gute Nachricht ist, dass „diese Einrichtung innerhalb der nächsten vier Jahre eingerissen werden soll. Wir können keine Millionen verlangen, um sie zu renovieren.“ Die schlechte Nachricht hingegen ist, dass sie durch die Anstalt Brenaz 2 ersetzt werden soll – wo insbesondere Zellen für Familien vorgesehen sind – sobald das Gefängnis Les Dardelles fertig gebaut ist. (A.d.Ü. Les Dardelles soll bis 2022 450 neue Haftplätze schaffen.)
Die drei Männer, die versuchten auszubrechen, wurden in Einzelzellen in Favra und Champ-Dollon platziert. Nach dem schweizer Recht stellt die Flucht kein Verbrechen dar. Auf welcher Basis kann also ein Gefangener von einem Internierungslager in ein Gefängis verlegt werden? Wenn die Kinder in den Familienzellen von Brenaz nicht folgsam sind, werden sie dann ebenfalls nach Champ-Dollon versetzt?