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Gestern, am Mittwoch, den 14. Dezember 2016, wurde der letzte Gefangene vom 24. Juni 2016 aus der Untersuchungshaft in Basel entlassen. Die konstruierte Fluchtgefahr war aufgrund des erwartenden Strafmasses nicht mehr zu rechtfertigen.
Nach knapp sechs Monaten in U-Haft sieht er sich nun mit einem vierjährigen Einreiseverbot in die Schweiz konfrontiert. Das Verbot gilt ab heute und ein Verstoss dagegen wird mit Gefängnis bestraft. Diese Massnahme zeigt eindrücklich, wie ernst die Repressionsbehörden diesen Fall nehmen und wie illusorisch es zu glauben wäre, dass das Schlimmste damit nun vorbei wäre.
Beim Prozess, der unter Umständen auch erst im Sommer / Herbst 2017 stattfinden könnte, ist es wahrscheinlich, dass die Staatsanwaltschaft für einen Teil der mittlerweile gut 20 Beschuldigten Gefängnisstrafen fordern wird.
Ein zum „Tatzeitpunkt“ Minderjähriger wurde vor Kurzem bereits von der Jugendanwaltschaft zu einer zehntätigen Freiheitsstrafe verurteilt, ausgesetzt auf ein Jahr Bewährung. Er hat Einsprache erhoben.
Nichts ist vorbei! Zeigen wir uns also weiterhin solidarisch und unterstützen wir die Beschuldigte